WAS SIE ÜBER DIE ANPASSUNG IHRER PROTHESE WISSEN MÜSSEN

AUFENTHALT

Die Anpassung der Prothese wird ambulant durchgeführt und macht keinen Krankenhausaufenthalt erforderlich.

Vor Ihrem Termin ist keine besondere Diät erforderlich, es empfiehlt sich jedoch, eine leichte Mahlzeit einzunehmen und keinen Alkohol zu trinken.

Zum Termin sollte der Patient gut ausgeruht kommen. Anstrengende Aktivitäten oder Anreisen am gleichen Tag sollten vermieden werden, und der Patient sollte ausgeschlafen sein. Auf diese Weise werden optimale Bedingungen der Augenanhangsgebilde für die Anpassung gewährleistet.

AUFNAHME

Dies ist der erste Termin mit einstündiger Dauer, bei dem folgendes erfolgt:
• Anamnese des Patienten
• Aufzeichnung technischer, medizinischer und OP-Daten
• Messung der Parameter der Augenhöhle oder des atrophierten Bulbus
• Planung der Prothesenanpassung und Information des Patienten
• Ausarbeitung und Übergabe an den Patienten des Kostenvoranschlags zur Vorlage bei ASL oder INAIL.

DAUER DER ANPASSUNG

Der Patient sollte normalerweise 2 oder 3 Stunden am Morgen und weitere 2 oder 3 Stunden am Nachmittag desselben Tages verfügbar sein.

Die Prothese wird bis spätestens 18 Uhr übergeben. Das Provisorium wird normalerweise am Ende des ersten Termins ausgehändigt.

Die Anpassung der definitiven Prothese wird bei den anschließenden Terminen vollendet.

Auswärtige Patienten werden gebeten, mindestens zwei aufeinander folgende Tage zu bleiben, an denen die gesamte Anpassung erfolgt (Provisorium + definitive Prothese).

Der Patient wird gebeten, pünktlich zu seinem Termin zu erscheinen, um technische Komplikationen und störende Überscheidungen mit den Terminen anderer Patienten zu vermeiden.

KOSTEN DER ANPASSUNG

Alle bei uns vorgenommenen Anpassungen, mit Ausnahme der regelmäßigen Kontrollen, werden für Berechtigte ganz vom Nationalen Gesundheitsdienst SSN übernommen.

Patienten, die den SSN nicht in Anspruch nehmen möchten, können die Prothesenanpassung selbst bezahlen: in diesem Fall wird der gültige Listenpreis berechnet.

GARANTIE

 

Die angepasste Prothese wird für zwölf Monate garantiert. Auf Anfrage des Patienten ist die Korrektur von Form- und Farbfehlern mit inbegriffen, wenn diese tatsächlich von unserem Personal bestätigt werden und die anatomischen und morphologischen Bedingungen von Augenhöhle und Augenanhangsgebilde die gewünschte Korrektur zulassen.
Die erste Kontrolle innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Anpassung fällt unter die Garantie.

NOTWENDIGE DOKUMENTE

Zur Beantragung der Prothesenanpassung über den Nationalen Gesundheitsdienst hat der Berechtigte bei der Aufnahme folgende Dokumente vorzulegen:
• Invaliditätsbescheinigung (oder zumindest die Erklärung ihres Erhalts) – Empfohlen
• Verordnung des Augenarztes – Obligatorisch
• Krankenversicherungskarte – Obligatorisch
• Patientenakte oder Arztbrief mit der Beschreibung der vorgenommenen Operation – Empfohlen

NARKOSE

Die Anpassung der Prothese ist nicht schmerzhaft und macht keinerlei Betäubung erforderlich. Über einen kurzen Zeitraum kann das Tragen der Prothese in der provisorischen Phase oder nach erheblichen Formänderungen jedoch als unangenehm oder störend empfunden werden.

AKUTE ERKRANKUNGEN

Patienten, die momentan an grippalen Infekten, Allergien oder Erkältungen mit Beteiligung der Augenschleimhäute leiden, sollten ihren Termin für die Prothesenanpassung verschieben: Das geschwollene Gewebe und die verstärkte Sekretion können den Sitz der Prothese beeinträchtigen.
Patienten mit schweren, potentiell ansteckenden Erkrankungen (HIV, Hepatitis, Tuberkulose usw.) sind verpflichtet, unser Personal sofort auf ihren Gesundheitszustand aufmerksam zu machen.

 

VERWANDTE UND BEGLEITPERSONEN

In unseren Wartesälen sind Verwandte und Begleitpersonen herzlich willkommen, im Behandlungsraum sollte der Patient jedoch vorzugsweise von nur einer Person begleitet werden.

TIERE

 Mit Ausnahme von Blindenhunden ist in unseren Strukturen der Zutritt für Tiere verboten.

PLATZHALTER

Dabei handelt es sich um eine schützende Schale aus Acrylmaterial, die manchmal nach dem Eingriff eingesetzt wird, um die Größe der Augenhöhle zu erhalten, die sich ansonsten rasch zusammenziehen würde.
Sollte der Chirurg sich gegen die Anwendung des Platzhalters entscheiden, werden die Funktionsfähigkeit des Augenlids und die Größe der Augenhöhle dennoch nicht beeinträchtigt. In diesem Fall muss jedoch die erste Prothese so bald wie möglich angepasst werden.
Falls der Platzhalter versehentlich aus der Höhle rutschen sollte, kann er problemlos wieder eingesetzt werden, nachdem er sorgfältig mit den gleichen Produkten wie diejenigen, die zur Pflege der Augenprothese verwendet werden, gewaschen worden ist.

MATERIAL

Alle in unseren Labors hergestellten Prothesen bestehen aus Acrylharz (Polymethylmethacrylat), einem unzerbrechlichen, inerten, antiallergischen und vollkommen mit dem menschlichen Gewebe biokompatiblen Polymer.
Methacrylat wird von der Tränenflüssigkeit nicht angegriffen, ist nicht porös, wird nicht korrodiert und nimmt keinerlei Substanzen auf.
Bei zehntausenden von Prothesenpatienten unserer Strukturen wurde kein einziger Fall von allergischer Reaktion auf Acrylharz verzeichnet.

PFLEGE DER PROTHESE

Es empfiehlt sich, die Prothese mindestens einmal pro Woche zu entfernen, um eine sorgfältige Reinigung der Augenhöhle vorzunehmen, sowie immer wenn es vom Augenarzt angeordnet wird.
Die Prothese muss täglich mit spezifischen Produkten gereinigt und desinfiziert werden, die bei allen unseren Niederlassungen erhältlich sind. Deren tägliche Anwendung wird in einer Broschüre erklärt, die von unserem Personal an die Patienten gemeinsam mit dem Provisorium ausgehändigt wird.
Es empfiehlt sich, die Reinigung der Prothese morgens und abends vorzunehmen, ohne diese herauszunehmen.
Fehlerhafte oder gänzlich mangelnde Pflege können zu Reizungen des Gewebes, schlechter Verträglichkeit und Infektionsrisiken führen.
Zur Verbesserung der Gleitfähigkeit des Augenlids empfiehlt sich die Anwendung eines spezifischen Schmiermittels für Augenprothesen in Tropfen oder Gelform.
Bei Erkältungserkrankungen tritt verstärkte Sekretion auf und die Prothese wird stärker verschmutzt, weshalb sie mehrmals pro Tag gereinigt werden muss.
Augentropfen oder künstliche Tränen können direkt auf die Prothese aufgetragen werden, ohne diese zu entfernen.

REGELMÄSSIGE KONTROLLEN

Für eine korrekte Hygiene empfiehlt es sich, mindestens alle 12 Monate eine Kontrolle von Prothese und Augenhöhle oder Bulbus durchführen zu lassen: Bei dieser Gelegenheit wird die Prothese poliert und einer gründlichen Desinfektion unterzogen.
Dieser Vorgang dauert ca. eine Stunde und kann bei unseren Strukturen vorgenommen werden. Die Kosten trägt der Patient.
Die regelmäßige Kontrolle der Prothese darf jedoch NICHT die Kontrolle beim Augenarzt ERSETZEN, der bei Auftreten jeder Art von Symptomatik zu Rate zu ziehen ist.

TÄGLICHER GEBRAUCH DER PROTHESE UND EINSCHRÄNKUNGEN

Die Prothese bleibt den ganzen Tag über auch während des Schlafs eingesetzt (mit Ausnahme der auf dem atrophiertem Bulbus aufliegenden Schalenprothese, die nachts entfernt werden sollte) und kann ohne Einschränkungen im Alltag verwendet werden. Sie können Fahrzeuge führen, sich schminken, Sport treiben und sogar tauchen.
Es gibt jedoch einige Einschränkungen und kleine Unannehmlichkeiten:

  • Verlust der „Sehtiefe“: Während der ersten Tage des einäugigen Sehens werden Sie aufgrund des fehlenden stereoskopischen Sehens erhebliche Schwierigkeiten bei der Einschätzung der genauen Position von vor Ihnen befindlichen Gegenständen erfahren (das klassische Beispiel ist, wenn es einem nicht gelingt, ein Glas auf dem Tisch auf Anhieb zu ergreifen).

Dieser Zustand dauert von einigen Tagen bis zu einigen Wochen und verschwindet automatisch nach und nach dadurch, dass die neuen visuellen Informationen vom Gehirn erfasst und verarbeitet werden.

  • Die Verengung des Gesichtsfeldes: Das Fehlen eines Auges zwingt dazu, Bewegungen mit dem Kopf in Richtung des blinden Bereich auszuführen, um den Verlust von Entfernungswahrnehmung und Gesichtsfeld auszugleichen (das klassische Beispiel hierfür ist der Blick in die Seitenspiegel beim Autofahren).
  • Trockenheit des Auges: In einigen Fällen kann es nach der Enukleation zu mangelhafter Produktion von Tränenflüssigkeit kommen, wodurch die Befeuchtung von Augenhöhle und Prothese beeinträchtigt wird. In leichteren Fällen kann dies durch die Verwendung von künstlichen Tränen in Tropfen- oder Gelform ausgeglichen werden; wird die Dysfunktion jedoch chronisch, sollte eine eingehende Untersuchung beim Augenarzt erfolgen.

Übermäßige Sekretion: Auch bei eingesetzter Prothese kann die Augenhöhle weiter Sekret erzeugen, oftmals auch ausgesprochen reichlich. In diesem Fall ist es ausreichend, dieses, wie im Link erklärt, zu entfernen.

Falls die Augenhöhle nach Entfernen des Sekrets und Reinigung der Prothese weiterhin Flüssigkeit abscheidet, empfiehlt sich eine eingehende Untersuchung beim Augenarzt.

FÜHREN VON FAHRZEUGEN

Das einäugige Sehen ist gewöhnungsbedürftig und verlangt zusätzliche Aufmerksamkeit beim Einschätzen der Entfernung von vorausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem ist das seitliche Gesichtsfeld auf der Seite der Behinderung eingeschränkt.
Träger von Augenprothesen (organische oder funktionelle Einäugigkeit) brauchen seit 2010 nicht mehr den Führerschein der „Sonderklasse B“ zu erwerben, sondern es wird eine Eignungsuntersuchung für das Führen von Fahrzeugen bei zuständigen Stellen verlangt (Arzt der Gesundheitsbehörde ASL, Delegation des Automobilclubs ACI, Agenturen, Fahrschulen usw.).
Die Patienten müssen bei dieser Gelegenheit ein Attest ihres Augenarztes vorlegen, der vereint mit einer umfassenden Beurteilung des Sehvermögens, folgendes zu bescheinigen hat:

  • Umfassende klinische Stabilität und insbesondere das Vorliegen einer seit mindestens 6 Monaten andauernden einäugigen Sicht.
  • Das Vorhandensein eines ausreichend weiten Gesichtsfelds ohne Ausfälle in einem Bereich von 30° zur zentralen Achse.

Dieses Attest hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und ist dem für die Gewährung der Erneuerung des Führerscheins zuständigen Arzt gemäß Abs. A 3.4 von Anhang III der ital. Gesetzesverordnung 59/2011 vorzulegen.
​Sollten die im Attest bescheinigten Anforderungen nicht für die Eignung zum Führen von Fahrzeugen bei einäugiger Sicht ausreichen, hat sich der Patient einer Untersuchung bei der Örtlichen Ärztekommission der Gesundheitsbehörde ASL zu unterziehen, bei der das Attest erneut vorzulegen ist.